SENDETERMIN Di., 26.03.24 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Teilweise Legalisierung von Cannabis

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

Playgetrocknete Cannabis-Blüte
Service: Teilweise Legalisierung von Cannabis | Video verfügbar bis 26.03.2026 | Bild: WDR

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz der Teillegalisierung von Cannabis zugestimmt. Am 1. April tritt das Gesetz damit in Kraft. Viele Dinge sind noch nicht geregelt oder in Frage gestellt. MOMA-Anwalt Kay P. Rodegra erläutert, was bereits jetzt über die Einzelheiten des Gesetzes bekannt ist.

Konsum und Besitz

Erwachsene dürfen ab dem 1. April 2024 straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und zu Hause aufbewahren. Außerhalb der Wohnung ist das Mitführen von bis zu 25 Gramm erlaubt. Personen unter 18 Jahren ist der Besitz von Cannabis weiterhin untersagt.

Der Konsum ist gestattet. Jedoch ist der öffentliche Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren verboten. Ebenso beispielsweise in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr oder in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Anbau

Zum Eigenkonsum darf jeder Erwachsene Cannabis anbauen. Erlaubt sind für jede erwachsene Person in einem Haushalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Die Samen für die Pflanzen dürfen über das Internet gekauft oder auch aus einem EU-Mitgliedstatt eingeführt werden. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nur zum Eigenkonsum verwendet werden, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Anbauvereine

Es dürfen sich Vereine bilden, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis ist. Ein gewerblicher Anbau darf nicht erfolgen. Die Vereine bedürfen einer behördlichen Erlaubnis zum Cannabisanbau. Die Vereine können maximal 500 Mitglieder haben, die über 18 Jahre alt sind. An jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm Cannabis am Tag und höchstens 50 Gramm im Monat zum Eigenkonsum weitergegeben werden. Personen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm im Monat erhalten.

Verkehrsrecht

Es ist weiterhin verboten, unter Cannabis-Einfluss ein Kraftfahrzeug zu führen, soweit ein bestimmter Grenzwert überschritten ist. Der Konsum von Cannabis verändert die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen. Es soll neue Grenzwerte geben, die derzeit durch das Bundes-Verkehrsministerium ermittelt werden. Der derzeitige Grenzwert ist durch die Rechtsprechung festgelegt und beträgt 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Mit welchem Konsum man auf einen solchen Wert kommt, ist, ähnlich wie beim Alkohol, aber nicht generell festlegbar.

Weitere Informationen

• Bundesregierung: Informationen zur Cannabis-Teillegalisierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640

• Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur Cannabis-Teillegalisierung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

• Tagesschau: Informationen zur Entscheidung des Bundesrates
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-bundesrat-102.html

• WDR: Teillegalisierung von Cannabis: Was jetzt gilt
https://www1.wdr.de/nachrichten/marihuana-legalisierung-bundesrat-verschiebung-102.html#:~:text=Am%20Freitag%20billigte%20der%20Bundesrat,mehr%20strafrechtlich%20verfolgt%20werden%20soll.

Stand: 26.03.2024 07:31 Uhr